
Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/23 - Neuregelung
Für das Schuljahr 2022/23 gibt es bezüglich der Schülerbeförderung eine Neuregelung.
Die Antragstellung wird jetzt zentral über den Kreis Pinneberg abgewickelt und kann nur noch online erfolgen. Dazu gibt es das Online-Portal "Olav".
Nachfolgend finden Sie einige wichtige Hinweise (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
1. Schülerinnen und Schüler, die schon eine bestehende Karte haben müssen diese kündigen.
2. Jede Person (egal ob sie schon eine Schülerfahrkarte besitzt) muss einen neuen Antrag stellen.
3. Anträge für das kommende Schuljahr sind bis zum 12. Juni 2022 zu stellen.
Die vollständigen Informationen finden Sie in den beiden folgenden Dateien:
Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/23 - Informationsschreiben des Kreises Pinneberg
Schülerbeförderung im Schuljahr 2022/23 - Flyer zum Antragsverfahren mit "Olav"
Hier finden Sie den Direkt-Link zum Online-Portal "Olav":
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